Eine sorgfältige Anamnese (=Erhebung Ihrer Krankheitsgeschichte) ist wichtig, um eine individualisierte Diagnosestellung und Therapie durchführen zu können.
Eine neuerliche Krebsabstrichentnahme (PAP-Test) ist notwendig, um eine Korrelation mit den anderen durchgeführten Untersuchungen durchführen zu können. Dieser wird sowohl im Bereich des äußeren Muttermundes (ektozervikal) als auch im Bereich des Gebärmutterhalskanals (endozervikal) durchgeführt.
Zellmaterial wird mit einem speziellen kleinen Bürstchen vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals bzw. aus der Scheide entnommen. Anschließend wird das entnommene Material auf ein Glasplättchen (Objektträger) ausgestrichen. Nach der Fixierung des Zellausstrichs mit einem Alkoholgemisch wird es im Labor gefärbt. Hierfür kommt die nach dem griechischen Arzt benannte Papanicolaou-Methode (PAP) zum Einsatz. Die anschließende Untersuchung unter dem Mikroskop klassifiziert den Abstrich in die Normalbefunde PAP I und PAP II sowie in die Befunde PAP III bis PAP V, die einer weiteren Abklärung bedürfen. Nach der Abstrichabnahme kommt es häufig zu einer schwachen Blutung. Diese Blutung verschwindet praktisch immer nach 24 h und ist ohne Bedeutung.
Es besteht die Möglichkeit, mit Hilfe einer molekularbiologischen Methode (=HPV-in situ Hybridisierung) die Infektion mit humanen Papilloma (HP)-Viren nachzuweisen und die verschiedenen HPV-Typen zu differenzieren. Das Zellmaterial für diesen Test wird mit einem Watteträger wie bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung entnommen. Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Virusgruppen. Die eine Gruppe wird als "low-risk" HPV (Viren mit niedrigem Risiko für die Entstehung von Dysplasien und Krebs), die andere Gruppe als "high-risk"-HPV bezeichnet. Diese "high-risk" HPV-Gruppe ist häufiger mit der Entstehung von Dysplasien und bei fehlender Behandlung auch Krebs verbunden. Andererseits können die meisten Menschen nach einer Infektion das Virus durch ihr eigenes Abwehrsystem wieder aus dem Körper eliminieren. Dadurch können auch bereits bestehende Dysplasien aller Schweregrade wieder verschwinden. Durch die Kenntnis über eine bestehende oder fehlende high-risk HPV-Infektion kann man das Risiko einer möglichen Krankheitsheilung bzw. Krankheitsverschlechterung besser beurteilen.
Unter Kolposkopie versteht man die Betrachtung des Gebärmutterhalses, der Scheide und der Vulva mit einer Lupe (=Kolposkop). Das jeweils betrachtete Organ wird mit 3%iger Essigsäure betupft. Krankhafte Veränderungen lassen sich auf diese Weise sehr gut darstellen. Krankhafte (dysplastische) Gewebsareale werden deutlich blasser als gesundes Gewebe und imponieren als weißer Fleck. Der Schweregrad einer Veränderung kann dann anhand verschiedener Kriterien (wie Oberflächenbeschaffenheit, Abgrenzbarkeit, Gefäßverläufe) beurteilt werden. Durch die gute Darstellbarkeit krankhafter Gewebsbezirke kann eine gezielte Gewebsentnahme (Biopsie) im Rahmen der Kolposkopie erfolgen. Die Kolposkopie ist die beste Methode, um bei Frauen mit auffälligem Abstrichbefund und/oder positivem HPV-Test den Schweregrad von allfälligen Veränderungen einzustufen und mittels Gewebeprobe zu sichern. Jeder krankhafte PAP-Abstrich sollte mittels Kolposkopie abgeklärt werden.
Wird im Rahmen der Kolposkopie ein verdächtiges Gewebsareal erkannt, sollte eine exakte diagnostische Abklärung mittels Biopsie (Gewebsentnahme) am Muttermund erfolgen. Die Gewebsentnahme erfolgt aus dem kolposkopisch auffälligsten Bereich des äußeren Muttermundes. Die Biopsie wird mit einer zarten, speziellen Zange entnommen. Das entnommene Gewebsstück ist ca. 2x2 mm groß. Die Biopsie an sich ist nur wenig schmerzhaft und kann in örtlicher Betäubung mittels eines Lokalanästhesiesprays durchgeführt werden. Eine etwaig auftretende Blutung wird mittels eines Lapisstifts gestillt. Nur äußerst selten kommt es zu stärkeren Blutungen. Sie sollten nach der Biopsie über 2-3 Tage kein Vollbad nehmen und keinen Geschlechtsverkehr haben. Ansonsten sind keine Vorsichtsmaßnahmen notwendig.
PAP I und II: | Kontrollabstrich in 1 Jahr |
PAP III: | Entzündungsbehandlung oder lokale Hormontherapie (sogenannte Aufhellungstherapie") Bei Bestehen bleiben des PAP III: Kolposkopie ev. Biopsie, HPV-Typisierung |
PAP IIID: | Kolposkopie ev. Biopsie |
PAP IV: | sofortige Kolposkopie und Biopsie |
PAP V: | sofortige Kolposkopie und Biopsie |
PAP 0: | sofortige Wiederholung des Abstrichs |
Eine Kolposkopie mit ev. Biopsie ist vor jeder Konisation obligat!
Je nachdem was in der Gesamtbetrachtung aller erhobenen Befunde und Ihrer Anamnese diagnostiziert wurde, wird eine für Sie individuelle Therapie nach Ihren Wünschen in Zusammenarbeit mit Ihrem Frauenarzt festgelegt. Einige grobe Anhaltspunke für die weitere Therapie wollen wir Ihnen hier liefern.
Falls eine Konisation nötig ist, kann diese in den meisten Fallen in Lokalanästhesie durchgeführt werden (www.konisation.at). Weitere konservative Therapiemöglichkeiten sind eine Therapie mit einer Trichloressigsäure oder eine Kryotherapie.
Zuwartendes Vorgehen, nochmalige Biopsie in 3-4 Monaten
Abwiegen zwischen zuwartendem Vorgehen mit nochmaliger Biopsie in 3-4 Monaten oder Schlingenentfernung: tendenziell eher zuwarten
Abwiegen zwischen zuwartendem Vorgehen mit nochmaliger Biopsie in 3-4 Monaten oder Schlingenentfernung: tendenziell eher operieren
Lokale Therapie mit Podophyllotoxin, Imiquimod oder chirurgische Therapie mittels Laservaporisation (Verdampfung).